ohne den Status einer Vertragswerkstatt auszuüben, mit Vertragswerkstätten der Marken "Jaguar" und "Land Rover" also aussichtsreich in Konkurrenz treten kann. Diesbezüglich ist im vorliegenden Massnahmeverfahren vorläufig mit dem BHG davon auszugehen, dass Eigentümer von (hochpreisigen) Fahrzeugen der Marken "X" und "Y" gesteigerten Wert darauf legen, ihr Fahrzeug auch nach Ablauf der Garantiefrist von einer Vertragswerkstatt warten und instand halten zu lassen, auch wenn sie dafür höhere Preise bezahlen müssen als in einer freien Werkstatt (insoweit zustimmend Entscheid HG BE vom 16.2.2018, a.a.