Damit kann offenbleiben, ob die zukünftigen Wartungskosten beim Neuwagenkauf tatsächlich eine entscheidende Rolle spielen, wie dies die Beklagte behauptet. Überzeugender erscheint der Ansatz, wonach zum einen die Märkte für Autoverkäufe (Sales) und diejenigen für Instandstellungs- und Wartungsdienstleistungen (After-Sales) voneinander abzugrenzen sind und wonach zum anderen in Bezug auf den After-Sales-Bereich auf die Verhältnisse auf dem dem Endkundenmarkt vorgelagerten Markt abzustellen ist, auf dem sich die Werkstätten als Nachfrager und die Hersteller bzw. Importeure als Anbieter von Ressourcen für die Erbringung von Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an Kraftfahrzeugen