zur KFZ-Bek Ziff. 5). Weiter hielt sie damals fest, dass sie sich in ihrer bisherigen Praxis nicht näher mit der Abgrenzung von Märkten für Instandsetzungs- und Wartungsdienstleistungen auseinandergesetzt habe (Erl. zur KFZ-Bek Ziff. 6). Gemäss der Zusammenfassung des Schlussberichts in Sachen Vorabklärung gemäss Art. 26 KG betreffend AMAG Vertriebsnetz vom 1. Mai 2018 geht das Sekretariat der WEKO nur, aber immerhin provisorisch von folgender Abgrenzung der relevanten Märkte in sachlicher und räumlicher Hinsicht aus (Rz 9):