7.5.5. Die WEKO hielt in ihren Erläuterungen vom 29. Juni 2015 zur Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeugsektor (KFZ-Bek) fest, bei der Feststellung des sachlich relevanten Markts sei der Markt für Kraftfahrzeuge, insbesondere Personenkraftwagen, weiter zu segmentieren. Zu diesem Zweck könne von sachlichen Märkten für "Microwagen", "Kleinwagen", "Untere Mittelklasse", "Obere Mittelklasse", "Oberklasse", "Luxusklasse" und "Nutzfahrzeuge" ausgegangen werden (Erl. zur KFZ-Bek Ziff. 5).