Seinem Urteil KZR 41/14 betreffend Personenwagen der Marke "Jaguar" vom 26. Januar 2016 stellte der BGH folgende Leitsätze voran: "Ob der Status einer Vertragswerkstatt eine notwendige Ressource für die Erbringung von Instandsetzungs- und Wartungsdienstleistungen bei Personenkraftfahrzeugen einer bestimmten Marke darstellt, wird massgeblich durch die (tatrichterlich festzustellenden) Ansprüche, Erwartungen und Gepflogenheiten der Fahrzeugeigentümer bei der Inanspruchnahme solcher Leistungen bestimmt (Fortführung von BGH-Urteil vom 30.3.2011, MAN-Werkstatt).