Der entscheidende Faktor im Wettbewerb um Kunden sei der Interbrand-Wettbewerb, da der After-Sales-Services-Bereich für den Erfolg im Neuwagengeschäft zwischen den Marken entscheidend sei. Zudem würden sich die organisatorischen und technischen Anforderungen an die Wartung von Fahrzeugen verschiedener Marken nicht grundsätzlich voneinander unterscheiden. Die Klägerin könne Originalersatzteile, technische Informationen und Ausrüstungen auch ohne Serviceverträge von Dritten zu vergleichbaren Konditionen beziehen.