Um im Einzelfall festzustellen, ob eine marktbeherrschende Stellung vorliegt, ist zunächst der relevante Markt zu ermitteln. Ausgangspunkt der Abgrenzung des sachlich relevanten Markts ist die Frage, mit welchen Produkten das untersuchte Produkt aus Sicht der Nachfrager austauschbar ist. Verwendet wird hierzu meist das Bedarfsmarktkonzept (vgl. Reinert/Bloch, Basler Komm., Basel 2005, Art. 4 Abs. 2 KG N 103). Der sachlich relevante Markt umfasst nach üblicher Definition alle Waren oder Dienstleistungen, die von der Marktgegenseite hinsichtlich ihrer Eigenschaft (z.B. Qualität, Preis) oder ihres vorgesehenen Verwendungszwecks als substituierbar angesehen werden;