Dies ist so oder anders, d.h. unbesehen der Frage, ob kartellrechtliche Streitigkeiten nach dem Vertrauensprinzip überhaupt unter die Gerichtsstandsklausel fallen, nicht mehr unter "Streitigkeit, Auseinandersetzung oder Anspruch, die aus oder in Verbindung mit diesem Servicevertrag entstehen" (vgl. oben E. 5.3) zu subsumieren. 5.8.