2.b Eventualiter seien die Gesuche der Gesuchstellerin um Anordnung vorsorglicher Massnahmen vollumfänglich abzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge (zzgl. MwSt.) zu Lasten der Gesuchstellerin. Weiter stellte die Beklagte folgende prozessuale Eventualanträge: 1. Soweit auf das Gesuch der Gesuchstellerin eingetreten wird, sei der Antrag der Gesuchstellerin auf Einholung eines Gutachtens der Wettbewerbskommission gemäss Art. 15 Abs. 1 KG abzuweisen. 2. Soweit auf das Gesuch der Gesuchstellerin eingetreten wird, sei der Antrag der Gesuchstellerin, Massnahmen nach Art.