1.2. Der Beklagten wird superprovisorisch und mit sofortiger Wirkung verboten, Kundendaten der Klägerin an Dritte, insbesondere andere Garagisten, die weiterhin die Vertretung der betreffenden Marken innehaben, weiterzuleiten. Begründet wurde dies im Wesentlichen mit dem Umstand, dass die Beklagte sich in den Tagen zuvor an die Kunden der Klägerin gewandt und ihnen (u.a.) mitgeteilt hatte, dass die Klägerin ab 1. März 2019 kein offizieller Service-Partner mehr sein werde und kein möglicher Ansprech-partner für Garantie- und Freeservice-Arbeiten sowie Rückruf- und Service-Aktionen mehr sein könne, und dass ohne Gegenbericht innert vier Wochen die Kundendaten automatisch dem nächstgelegenen