15 Abs. 1 KG bei der Wettbewerbskommission ein Gutachten über die kartellrechtlich relevanten Fragen einzuholen, namentlich (i) zur Bestimmung des relevanten Marktes, (ii) zur marktbeherrschenden Stellung der Beklagten auf dem relevanten Markt (Art. 4 Abs. 2 KG) sowie (iii) zum Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung (Art. 7 Abs. 2 KG) infolge der Verweigerung einer Geschäftsbeziehung nach Ziff. 1. 6. Es seien nach Massgabe von Art. 156 ZPO die erforderlichen Massnahmen (i.S.v. Rz 263 ff.) zum Schutz der Gefährdung schutzwürdiger Interessen der Klägerin durch die Beweisabnahme der Beilage 55 "Unterlagen Struktur Fahrzeugalter" zu treffen.