Seine monatlichen Einkünfte (AHV und EL) belaufen sich auf Fr. 2'400.--. Krankenkassenprämien sind durch Prämienverbilligung und EL gedeckt; bevorstehende grössere Auslagen (z.B. für Arzt, Zahnarzt, Medikamente) fallen keine an bzw. werden durch die EL übernommen. Auf der Ausgabenseite verbleiben somit der Grundbetrag für Alleinstehende von Fr. 1'440.-- (inkl. Zuschlag von 20 %), der Mietzins von Fr. 755.-- (inkl. Nebenkosten) und der Anteil Steuern von Fr. 14.-- (1/12 von ca. Fr. 170.--). Der zivilprozessuale Notbedarf beträgt somit total Fr. 2'209.-- Daraus ergibt sich ein monatlicher Überschuss von Fr. 191.--.