Obwohl der allgemeine Eindruck, dass Frauen in den für die Beklagte wichtigen muslimischen Ländern nicht als Geschäftspartnerinnen akzeptiert werden, durchaus in gewissen Ländern zutreffen mag, kann weder von einer Tatsache ausgegangen werden, die alle kennen, noch handelt es sich um einen Umstand, welcher der allgemeinen sicheren Wahrnehmung zugänglich ist. Selbst wenn im Internet einiges in Erfahrung gebracht werden kann, was die Stellung der Frau in muslimischen Gebieten betrifft, steht damit keineswegs fest, wie die Lage in den für die Beklagte wichtigen ländlichen Gebieten ist und in welchem Umfang speziell die Geschäftsleute Frauen als Geschäftspartnerinnen akzeptieren.