Entsprechende Ausführungen zur Gerichtsnotorietät fehlen gänzlich. Auch kann entgegen der Auffassung der Vorinstanz nicht davon ausgegangen werden, es sei notorisch, dass Frauen Schwierigkeiten haben, in (ländlichen) muslimischen Gebieten als Geschäftspartnerinnen akzeptiert zu werden: Die Frauenrechte und die Position der Frauen befinden sich in einem starken Wandel. Wie sich die Situation in ländlichen Gebieten oder in den Städten zurzeit gestaltet, kann nicht allgemein bestimmt werden und ist sicher nicht allgemein bekannt. Ein blosser, wenn auch allgemeiner, Eindruck kann hingegen nicht als offenkundig betrachtet werden.