Offenkundige Tatsachen bzw. notorische Tatsachen liegen demgegenüber vor, wenn eine Gegebenheit etwa seit Jahrzehnten in der Schule als Bildungsstand vermittelt wird oder allgemein vom Vorliegen einer Tatsache sichere Kenntnis besteht. Jeder kennt die Tatsache; an ihrem Vorliegen herrscht kein Zweifel. Eine offenkundige Tatsache wird als Tatsache beschrieben, die alle kennen oder an der vernünftigerweise nicht gezweifelt werden kann. Der Umstand muss der allgemeinen sicheren Wahrnehmung zugänglich sein.