Anders ausgedrückt stellt sich die Frage, ob eine Ungleichbehandlung gerechtfertigt sein kann, wenn Arbeitnehmende, welche im Kundenkontakt stehen, ausschliesslich bedingt durch Vorurteile bzw. subjektive Erwartungen der Kundschaft gegenüber dem einen Geschlecht (mutmasslich) weniger erfolgreich sind als ihre Mitarbeitende des anderen Geschlechts. Ueberschlag vertritt hier die Meinung, dass in solchen Fällen eine Ungleichbehandlung grundsätzlich nicht zu rechtfertigen und mögliche Umsatzeinbussen, welche der Arbeitgeberin aus der Enttäuschung von traditionellen Rollenerwartungen und damit Vorurteilen seitens Dritter erwachsen, hinzunehmen sind (Ueberschlag, a.a.O., N 105 ff.).