Milani, Die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen infolge Anstellungsdiskriminierung bei privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen im erstinstanzlichen Entscheidverfahren, in: ArbR 2011, S. 51 f.). Strittig ist im Beschwerdeverfahren, ob sich die im Grundsatz diskriminierende Nichtanstellung rechtfertigen lässt bzw. ob eine sachliche und verhältnismässige Rechtfertigung für die Ablehnung der Bewerbung fehlt. Um zu beurteilen, ob die Anstellungsdiskriminierung sachlich gerechtfertigt ist bzw. war, muss geprüft werden, ob ein sachlicher Grund vorliegt und ob die vorgebrachten wirtschaftlichen Interessen der Beklagten gegenüber dem Gleichstellungsinteresse der Klägerin überwiegen.