| | Rechtskraft: | Dieser Entscheid ist rechtskräftig. | | Entscheid: | A (Klägerin) bewarb sich bei der B AG (Beklagte) auf die ausgeschriebene Stelle "Agronom ETH oder FH 100 %". Nach der Absage teile die Beklagte der Klägerin auf Nachfrage mit, sie suche explizit einen männlichen Agronomen, da sie es nicht verantworten könne, für die Regionen Afrika und Naher, Mittlerer Osten eine weibliche Person alleine dorthin reisen zu lassen. Die Klägerin verlangte bei der Schlichtungsbehörde Gleichstellung des Kantons Luzern, es sei eine bestehende Geschlechterdiskriminierung festzustellen und ihr infolge diskriminierender Nichtanstellung eine Entschädigung zu bezahlen.