von besonderer Tragweite ist der Entscheid, weil eine Sistierung im Konflikt mit dem Beschleunigungsgebot steht und damit das verfassungsmässige Verbot der Rechtsverzögerung tangieren kann; die Nicht-Gewährung der Möglichkeit zur vorgängigen Stellungnahme verletzt daher den Anspruch auf rechtliches Gehör (BGer-Urteil 4A_307/2016 vom 08.11.2016 E. 2-2.4 mit Hinweisen; LGVE 2012 I Nr. 38 E. 3.2).