Im Unterschied zu den eingeschriebenen Briefpostsendungen wird beim Versand mittels A-Post+ der Empfang allerdings nicht durch den Empfänger mit einer Empfangsbestätigung quittiert und dementsprechend wird der Empfänger bei Abwesenheit auch nicht durch Hinterlegung einer Abholungseinladung avisiert. Wird von einer Zustellung gegen Empfangsbestätigung abgesehen, wie dies mit der Versandart A-Post+ der Fall ist, ist daher nicht erstellt, dass der Empfänger bei der postalischen Zustellung tatsächlich vom Zugang der Mitteilung Kenntnis erhält.