| | Entscheid: | Die "Einfache Gesellschaft Geschwister A", bestehend aus B, C und D, c/o und vertreten durch B, als Vermieterin sowie E und F als Mieter schlossen im Mai 2014 einen Mietvertrag. Im Juli 2017 gelangten E und F an die Schlichtungsbehörde Miete und Pacht und beantragten, B, C, und D seien zur Behebung von diversen Mängeln zu verpflichten und der Mietzins sei bis zur Behebung der Mängel um 30 % zu reduzieren. Die Schlichtungsbehörde lud die Gesuchsteller E und F sowie die Gesuchsgegner B, C und D zum persönlichen Erscheinen zur Schlichtungsverhandlung vom 28. September 2017 vor. An der Verhandlung waren E und F sowie B und D anwesend.