7.Nach dem Gesagten ist die Beschwerde gutzuheissen. Die Sistierungsverfügung der Vorinstanz (…) ist aufzuheben. Die Vorinstanz hat das Verfahren (…) fortzuführen. Sie kann entweder auf eine Sistierung verzichten oder die Sistierung erneut verfügen. Im letzteren Fall hat sie den Parteien vorgängig Gelegenheit zu geben, sich dazu zu äussern. (…) 8.Anlass für das Beschwerdeverfahren bot nicht das prozessuale Verhalten der Parteien. Allerdings hat die Klägerin in diesem Verfahren die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei, eventualiter die Sistierung bis zum Abschluss des Vorverfahrens gegen A beantragt. Sie unterliegt somit, weshalb ihr nach Art.