Erforderlich ist ein formelles und begründetes Gesuch um Sicherheitsleistung unter Inkaufnahme des damit verbundenen Kostenrisikos. Wenn der Beklagte oder Widerbeklagte nur, aber immerhin, in Aussicht stellt, ein Gesuch um Sicherheitsleistung zu stellen, ist ihm für die Einreichung des entsprechenden Gesuchs Frist anzusetzen. Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs liegt vor, wenn über die unentgeltliche Rechtspflege entschieden wird, ohne der Gegenpartei Gelegenheit zu geben, sich zur Frage der Sicherstellung ihrer Parteikosten überhaupt zu äussern.