Liegt eine unbefristete Vormerkung vor und wird innert gerichtlich angesetzter Klagefrist ein Fristerstreckungsgesuch gestellt, erfolgt dieses rechtzeitig. Es geht diesfalls nicht um eine grundbuchliche Frage, sondern einzig und allein um die Verlängerung der Klagefrist. | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: