Die Klagebegehren Ziff. 1 und 2 stützen sich auf Art. 736 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (ZGB; SR210). Ob dem richterlichen Urteil konstitutive oder bloss deklarative Wirkung zukommt, ist in der Lehre umstritten. Die Vorinstanz vertritt die von diversen Autoren als herrschende Lehre bezeichnete Meinung, wonach es sich beim Urteil nach Art. 736 ZGB um ein deklaratorisches Feststellungsurteil handle (…). Eine Durchsicht der Judikatur und Literatur ergibt was folgt: Soweit ersichtlich liegen zu dieser Frage keine einschlägigen Urteile des Bundesgerichts oder kantonaler Gerichte vor. In der Literatur finden sich drei Varianten.