Gesimshöhe 7 m, Firsthöhe 10 m. Diese Höhen werden gemessen vom gewachsenen Boden im Schwerpunkt des Hausgrundrisses. Ziff. 10: Es dürfen nur Giebelhäuser in massiver Bauart erstellt werden mit einfachen Satteldächern bis zu 30° Neigung. Flachdächer dürfen nur als Dachgarten ausgebaut erstellt werden. Ziff. 11: Dachausbauten sind auf dem gesamten Gebiet der Liegenschaft Z.___ nicht gestattet. Ziff. 12: Die Firstrichtung der einzelnen Neubauten hat der im Bebauungsplan eingezeichneten zu entsprechen. Die im Bebauungsplan eingetragenen Baulinien sind einzuhalten. Gebäude dürfen höchstens 2 m seitlich von den eingezeichneten Gebäudestandplätzen abweichen.