731b OR begegnet werden, sondern auch dafür stehen andere Rechtsbehelfe zur Verfügung). 7.4. Schliesslich ist festzuhalten, dass die Aktiengesellschaft als Rechtssubjekt mit eigener Rechtspersönlichkeit Trägerin von Rechten und Pflichten ist und am Rechtsverkehr teilnimmt. Entsprechend steht sie nicht nur in einem "internen" Rechtsverhältnis zu ihren Aktionären und ihren Exekutivorganen, sondern auch in "externen" Rechtsbeziehungen zu unterschiedlichen Rechtssubjekten, etwa zu Angestellten oder zu Vertragspartnern.