Organe einer Aktiengesellschaft sind die Generalversammlung, der Verwaltungsrat und, sofern kein Opting-out beschlossen wurde, die Revisionsstelle (Art. 698 ff. OR). Grundlegender Streitpunkt in der Auseinandersetzung der Parteien sind die Eigentumsverhältnisse an den Aktien der Gesuchsgegnerin. Diese Frage ist Gegenstand des vor Bezirksgericht hängigen Hauptverfahrens (Klage des Gesuchsgegners auf Wiedereintragung als Aktionär der strittigen 25 %-Beteiligung ins Aktienbuch der Gesuchsgegnerin).