| | Rechtskraft: | Dieser Entscheid ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Sachverhalt (Zusammenfassung): Aktionär A (Gesuchsteller) verlangte die Einsetzung eines Sachwalters für die Aktiengesellschaft B (Gesuchsgegnerin). Grundlegender Streitpunkt in der Auseinandersetzung der Parteien sind die Eigentumsverhältnisse an den Aktien der Gesuchsgegnerin. Aus den Erwägungen: 7.1. Mit Art. 731b des Obligationenrechts (OR;