257d OR gestattet und einen wichtigen Ausschlussgrund aus der Genossenschaft begründet. Es besteht diesbezüglich Parallelität zwischen den wichtigen Gründen, welche die Auflösung des Mietvertrags erlauben, und dem wichtigen Grund für den Ausschluss eines Genossenschafters aus einer Wohnbaugenossenschaft (Schwartz, Basler Komm., 5. Aufl. 2016, Art. 846 OR N 14 mit Hinweisen). Nachdem vorliegend im Mietvertrag auch nicht bestimmt ist, dass die Kündigung nur nach einem Ausschluss aus der Wohnbaugenossenschaft erfolgen kann, ist die Kündigung vom 14. Dezember 2022 somit gültig. |