Sie werden mit den Kostenvorschüssen der Klägerin von Fr. 28'950.-- (Restanz von Fr. 27'950.-- [Fr. 41'500.-- abzüglich Kosten von Fr. 3'000.-- für das Verfahren betreffend Klageänderung sowie abzüglich der Rückzahlung von Fr. 10'550.-- durch die Bezirksgerichtskasse gemäss E. 6.4.1] vor Bezirksgericht und Fr. 1'000.-- vor Kantonsgericht) und jenen der Beklagten von Fr. 19'500.-- (Fr. 11'500.-- vor Bezirksgericht und Fr. 8'000.-- vor Kantonsgericht), total somit Fr. 48'450.--, verrechnet und sind bezahlt. Die Klägerin hat der Beklagten die vorgeschossenen Gerichtskosten von Fr. 19'500.-- zu erstatten. Das Kantonsgericht hat der W.____