ohne Kosten des Schlichtungsverfahrens und ohne Kosten des Verfahrens betreffend Klageänderung) und vor Kantonsgericht Fr. 9'000.--, total somit Fr. 48'450.--. Sie werden mit den Kostenvorschüssen der Klägerin von Fr. 28'950.-- (Restanz von Fr. 27'950.-- [Fr. 41'500.-- abzüglich Kosten von Fr. 3'000.-- für das Verfahren betreffend Klageänderung sowie abzüglich der Rückzahlung von Fr. 10'550.-- durch die Bezirksgerichtskasse gemäss E. 6.4.1] vor Bezirksgericht und Fr. 1'000.-- vor Kantonsgericht) und jenen der Beklagten von Fr. 19'500.-- (Fr. 11'500.-- vor Bezirksgericht und Fr. 8'000.-- vor Kantonsgericht), total somit Fr. 48'450.--, verrechnet und sind bezahlt.