In vermögensrechtlichen Streitigkeiten beträgt die Gebühr für das erstinstanzliche Verfahren bei einem Streitwert von Fr. 101'257.-- zwischen Fr. 5'000.-- und Fr. 12'000.-- (§ 5 Abs. 2 lit. c der Verordnung über die Kosten in Zivil-, Straf- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren [JusKV; SRL Nr. 265]). Die Vorinstanz hat die Gerichtsgebühr auf Fr. 12'000.-- festgesetzt. Dies blieb seitens der Parteien unbeanstandet und ist nach Massgabe der in § 1 Abs. 1 JusKV genannten Kriterien zu bestätigen.