Mehr als 95 % resp. 99.5 % der Stichproben fallen in ein Intervall, das um bis zu zwei bzw. drei Standardabweichungen vom Erwartungswert divergiert (für weiterführende Informationen vgl. https://de.wikipedia.org/ wiki/Normalverteilung). Soweit die neuropsychologischen Testergebnisse der Klägerin den Erwartungswert um zwei Standardabweichungen unterschreiten, bedeutet dies, dass weniger als 5 % der Angehörigen der Kontrollgruppe vergleichbare Resultate generierten; bei einer Divergenz um drei Standardabweichungen bewegen sich die Testresultate im Vergleich mit der Kontrollgruppe sogar im Promillebereich. Das eine Profilblatt, das Dr. phil. H._____