gestützt auf die teilweise massiv unterdurchschnittlichen Testresultate der Klägerin im Rahmen der W.________-Begutachtung zum Schluss, es sei von einer Einschränkung der beruflichen Leistungsfähigkeit als Gymnasial-Fachlehrerin aufgrund einer als mittelschwer zu beurteilenden neuropsychologischen Funktionsstörung um circa 50 % auszugehen. Im Zusammenhang mit einer Gaussschen Normalverteilung gilt in der Statistik, dass rund zwei Drittel aller Messwerte einer Stichprobe in das Intervall zu liegen kommen, das (positiv wie negativ) um bis zu einer Standardabweichung vom Erwartungswert abweicht. Mehr als 95 % resp.