4.5.2. Dr. med. G.________ registrierte in der eigenen Untersuchung keinerlei Befunde, die auf eine psychische Störung hindeuten würden. Er erwähnt lediglich, dass die Klägerin gegen Ende der Exploration psychomotorisch leicht angespannt gewirkt habe. Zudem fielen ihm ihre Klagen hinsichtlich rascher Ermüd- und Erschöpfbarkeit sowie der Schmerzsymptomatik auf. Wie resp. anhand welcher Anzeichen der Gutachter zu seinem Eindruck einer leichten psychomotorischen Angespanntheit gelangte, erläutert er nicht.