Andererseits zeigte sie immer wieder Performances, bei denen sie öffentlich vor Publikum expressiv tanzte, sich verrenkte, zu Boden warf, sang und schrie. Sie praktizierte regelmässig Yoga und liess sich ferner zur Tanz- und Bewegungstherapeutin ausbilden. Diese Aktivitäten sollen problemlos möglich (gewesen) sein. Inwiefern sich diese Angaben miteinander vereinbaren lassen, erörtert der Gutachter nicht. Infolgedessen erweist sich das rheumatologische Teilgutachten einschliesslich der Ergänzung vom 27. Dezember 2018 als nicht vollständig und teilweise auch widersprüchlich. 4.5. 4.5.1. In Bezug auf das psychiatrische Teilgutachten von Dr. med.