_ widerspiegelt sich auch in den Detailbefunden nicht: Wo der J.________-Gutachter eine HWS-Rotation in neutraler Stellung beidseits von 85°, eine Einschränkung der Inklination (Kopfvorneigung) und der Reklination (Kopfrückneigung) um je 1/3 sowie einen Kinn-Sternum-Abstand von 2/18 cm registrierte, stellte der W.________-Gutachter eine HWS-Rotation in neutraler Stellung beidseits von nur 60°, eine Einschränkung der Inklination um 2/3 sowie einen Kinn-Sternum-Abstand von 6/15 cm fest. Diese Differenzen, die eine teilweise signifikante Verschlechterung des Gesundheitszustands der Klägerin zu indizieren scheinen, diskutiert Dr. med. F.______