T.________ in seiner Expertise ausdrücklich festhielt, die Kernspintomographie von LWS, BWS, HWS und Schädel habe altersentsprechend normale Befunde insbesondere ohne posttraumatische Veränderungen ergeben resp. es liege eine Verlaufskernspintomographie der Hals- und Brustwirbelsäule mit altersentsprechend normalen Befunden vor. Die von Dr. med. F.________ behauptete frappante Ähnlichkeit der Resultate seiner klinischen Untersuchung mit jenen von Dr. med. T.________ widerspiegelt sich auch in den Detailbefunden nicht: