Wäre die Dysfunktion schon vor 2009 aufgetreten, hätte die Klägerin bereits unter den damit verbundenen Schmerzen und Konsequenzen (wie der Unfähigkeit, intensiv Sport zu betreiben) gelitten. Die Konvergenz der mit dem Unfall chronologisch verbundenen, glaubhaften und nachvollziehbaren Beschwerden der reduzierten Belastbarkeit, der Therapieresistenz, der vergleichbaren Befunde im J.________- und W.________-Gutachten, der bei HWS-Distorsionstraumata radiologisch oft gesehenen fixierten HWS-Kyphose und der angedeuteten degenerativen Veränderungen der HWS gemäss MRT gebe genügend überzeugende Hinweise, dass mit grosser Wahrscheinlichkeit von einem Kausalzusammenhang gesprochen werden könne.