Eine psychogene oder psychosomatische Genese der seit mindestens 5 Jahren festgestellten, immer im gleichen Bereich lokalisierten Störung komme nicht in Frage. Wäre die Dysfunktion schon vor 2009 aufgetreten, hätte die Klägerin bereits unter den damit verbundenen Schmerzen und Konsequenzen (wie der Unfähigkeit, intensiv Sport zu betreiben) gelitten.