_ klagte sie zusätzlich über eine Ausstrahlung der Schmerzen bis ins linke Bein und wiederum unmittelbar einsetzende Übelkeit. Die Gutachter wären deshalb gehalten gewesen, die geltend gemachten Einschränkungen über eine sorgfältige Plausibilitätsprüfung zu bestätigen oder zu verwerfen. Indem sie die Aktivitätsniveaus der Klägerin in verschiedenen Bereichen ihres Alltags und insbesondere ihr künstlerisches Schaffen nicht thematisierten, blieb ihre Expertise in diesem relevanten Punkt unvollständig. 4.4. 4.4.1.