Den Vorakten lässt sich jedoch eine Reihe an Verletzungen, Erkrankungen und Zuständen der Klägerin entnehmen, die erhebliche Parallelen mit den nach dem Unfall vom 6. Juni 2009 geklagten Beschwerden aufweisen, weshalb sich die Gutachter zur Erstattung eines vollständigen, nachvollziehbaren und schlüssigen Gutachtens ausführlich damit hätten befassen müssen. Zu erwähnen sind insbesondere Bewusstseinsverluste und Übelkeit im Zusammenhang mit kleineren Verletzungen und Schmerzen, einhergehend mit anschliessenden Erschöpfungszuständen, zeitlicher und örtlicher Desorientiertheit sowie imperativem Schlafdrang, ferner schlechtes Ertragen von Flimmerlicht in der Disco, häufige Kopfprellungen beim