4.3.2. Als zutreffend erweist sich zunächst die Rüge, wonach sich die vier Gutachter der W.________ mit dem medizinischen Vorzustand und insbesondere mit der im J.________-Gutachten detailliert beschriebenen Vorgeschichte der Klägerin nicht auseinandersetzten. Die Vorakten werden zwar einleitend zusammengefasst erwähnt. Im Rahmen ihrer eigenen Beurteilungen gehen die W.________-Experten aber nicht auf die vor dem Unfall diagnostizierten Beschwerden der Klägerin ein.