Hochsensibilität habe aber keinen Krankheitswert. Sie werde einerseits mit einem intensiveren Erleben und einer lebhaften Vorstellungskraft verbunden, führe aber auch andererseits zu einer erhöhten Empfindlichkeit für Lärm und andere Sinneseindrücke und einer raschen Ermüdbarkeit. Nach der Diskussion möglicher Differentialdiagnosen (posttraumatische Belastungsstörung, anhaltende somatoforme Schmerzstörung, chronische Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren) attestierte der Psychiater der Klägerin eine ausgeprägte Form der Neurasthenie (F48.0 nach ICD-10) mit einer eher günstigen Prognose.