_ stellte in Bezug auf den psychischen Gesundheitszustand vor dem Unfall vom 6. Juni 2009 fest, dass die Klägerin damals zwar einige Risikofaktoren − insbesondere Kopfschmerzen und Depressionen − aufgewiesen habe, insgesamt aber aus psychiatrischer Sicht weitgehend gesund gewesen sei. Zusätzlich fänden sich heute deutliche Hinweise auf eine natürlich damals schon bestehende Hochsensibilität, eine Normvariante, die bei 10 bis 15 % der Bevölkerung anzutreffen sei. Hochsensibilität habe aber keinen Krankheitswert.