Sowohl beim Schädel wie auch bei der HWS war der Befund normal und es waren keine posttraumatischen Veränderungen sichtbar. In der Folge werden im J.________-Bericht die Angaben, welche die Klägerin anlässlich des Case-Managements gegenüber S.________ machte, wiedergegeben. Als Diagnose wird ein HWS-Distorsionstrauma genannt, ohne dass diesbezügliche Arztberichte erwähnt würden. Vielmehr basiert diese Schlussfolgerung allein auf den Schilderungen der Klägerin. In der Folge gingen offenbar auch weitere Konsiliarärzte von einem Schleudertrauma aus.