Im Bericht der J.________ wird die Vorgeschichte der Klägerin sehr ausführlich wiedergegeben. So werden eingangs verschiedene medizinische Unterlagen zitiert. Gemäss einem Bericht von Dr. med. R.________, Neurologie FMH Luzern, vom 15. Mai 2003 verlor die Klägerin offenbar als ca. 18-Jährige das Bewusstsein, als ihr im Sitzen der Kopf nach hinten gegen die Wand gestossen sei. Beim Wiedererwachen sei sie verwirrt und erschöpft gewesen. Am 11. März 2004 erfolgte eine radiologische Untersuchung in der Q.__