So hält der Bericht der O.________ AG zwar als Diagnose ein leichtes bis mittelschweres residuelles HWS-Schmerzsyndrom bei Status nach HWS-Distorsionstrauma am 6. Juni 2009 bei einem Verkehrsunfall fest, führt dann aber an, dass im MRI (Magnetic Resonance Imaging; im Deutschen: Magnetresonanztomographie [MRT]) der HWS/BWS (Brustwirbelsäule) und des Schädels vom 17. Juni 2009 keine pathologischen Veränderungen ersichtlich seien. Dass und wo das Distorsionstrauma unmittelbar nach dem Unfall ärztlich festgestellt worden sei, wird in diesem Bericht nicht erwähnt. Im Bericht der J.________ wird die Vorgeschichte der Klägerin sehr ausführlich wiedergegeben.