Er verschrieb ihr Nisulid (entzündungshemmendes Medikament) sowie Magnesium. Weitere Angaben, insbesondere zu den durchgeführten Untersuchungen und deren Ergebnissen oder einer möglichen Diagnose, lassen sich seinen Unterlagen betreffend die Konsultation vom 9. Juni 2009 nicht entnehmen. 3.2.6. An diesem Befund vermögen auch die privaten Gutachten nichts zu ändern, gingen die Fachärzte doch jeweils von den Aussagen der Klägerin aus, ohne sich auf entsprechende, ohnehin weitgehend inexistente, echtzeitliche Arztdokumentationen zu stützen. Zudem stellt ein Parteigutachten im Zivilprozess ohnehin kein Beweismittel dar;